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Image by Adeolu Eletu
Ihre steuerlichen Vorteile

Mit Ihrer Investition in Photovoltaik-Anlagen können Sie ganz legal Steuern sparen. Ihr Steuerberater wird es bestätigen. 

 

Ohne weitere Angaben kann ein Steuerpflichtiger für eine geplante Investition in sogenannte bewegliche Wirtschaftsgüter (zum Beispiel Maschinen) die Investition zu 50 Prozent steuerlich geltend machen. Dies erfolgt über den sogenannten Investitions-Abzugsbetrag (IAB).

Nach Bildung des IAB hat ein Steuerpflichtiger drei Jahre lang Zeit, um zu investieren. Er kann also drei Jahre im Voraus Steuern sparen, ohne einen Euro gezahlt zu haben. Ihr Steuerberater erklärt Ihnen gerne, wie das im Einzelnen vor sich geht. 

 

Der Investitionsabzugsbetrag ist auf 200.000 Euro pro beweglichem Wirtschaftsgut begrenzt.

Zusätzliche Sonder-Abschreibung

Weitere 20 Prozent der restlichen Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung sowie in den vier folgenden Jahren geltend gemacht werden. Da diese Verteilung erst mit Abgabe der Steuererklärung festzulegen ist, ergibt sich ein weiteres interessantes Gestaltungsinstrument.

Ihre Muster-Berechnung zu den

steuerlichen Vorteilen:

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